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Entfall der GEMA-Vergütung Rückwirkend zum 16.03.2020

Entfall der GEMA-Vergütung Rückwirkend zum 16.03.2020

Eine Nachricht, die vor allem in der Gastronomie und Event-Branche mit Erleichterung aufgenommen wird:

Für Lizenznehmer ruhen für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge. Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen.

https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/

 

Bildquelle: pixabay.com / Free-Photos

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