Insolvenzantragspflicht bis Ende September ausgesetzt
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz setzt Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen bis zum 30.09.2020 aus. Dazu Christine Lambrecht (Bundesministerin der Justiz und Verbraucherschutz):
Wir wollen verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist der Insolvenzordnung ist für diese Fälle zu kurz bemessen. Deshalb flankieren wir das von der Bundesregierung bereits beschlossene Hilfspaket mit einer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 für die betroffenen Unternehmen. Mit diesem Schritt tragen wir dazu bei, die Folgen des Ausbruchs für die Realwirtschaft abzufedern. 16.03.2020
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Zitate/DE/2020/031620_Insolvenzantragspflicht.html
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