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Gastbeitrag: Wie optimiere ich den Nettolohn in Zeiten von Kurzarbeit?

Gastbeitrag: Wie optimiere ich den Nettolohn in Zeiten von Kurzarbeit?

„Außergewöhnliche Umstände erfordern außergewöhnliche Maßnahmen“, so ein Sprichwort. Covid-19 stellt nicht nur das Gesundheitssystem vor ungeahnte Herausforderungen, sondern auch die Wirtschaft. Unzählige Unternehmen stellen derzeit Anträge auf Kurzarbeit, um vorübergehende Engpässe hinsichtlich der rückläufigen Auftragslage zu kompensieren.

Auch für Arbeitnehmer schwingt immer eine gewisse Unsicherheit mit, was die eigene finanzielle Situation betrifft. Falls du ebenfalls als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen bist, ist dieser Artikel genau für dich geschrieben worden! Wir zeigen dir, wie du den Nettolohn in Zeiten von Kurzarbeit optimieren kannst.*

Schreckgespenst Kurzarbeit? Die Hintergründe

Kurzarbeit hat einen schlechten Ruf – zu Unrecht. Denn es kursieren zahlreiche Falschinformationen und Gerüchte, die mit der Maßnahme nur wenig zu tun haben, wenn man sich richtig informiert. „Kurzarbeit wird angemeldet, wenn es einem Unternehmen wirtschaftlich so schlecht geht, dass in Kürze eine Insolvenz bevorsteht“, so die berüchtigte Falschaussage.

Vielmehr ist Kurzarbeit ein wirksames Mittel, das Unternehmen unter die Arme greift, wenn sie unverschuldet in Not geraten. Konkret bedeutet das, dass Unternehmen das Recht haben, ihre Ausgaben auf Antrag vorübergehend zu kürzen, um die Situation aus eigenem Antrieb heraus zu stabilisieren und wieder wirtschaftlich durchstarten zu können. Finanzielle Engpässe werden überbrückt, betriebsbedingte Kündigungen können vermieden werden.

Eckdaten zur Kurzarbeit:

  • Regulär auf 12 Monate beschränkt, bei außergewöhnlichen Umständen auf bis zu 24 Monate verlängerbar
  • Die Bezugsdauer gilt einheitlich für alle Arbeitnehmer des Betriebs
  • Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 % der Nettoentgeltdifferenz des Monats; Erhöhung auf 67 % für Arbeitnehmer, auf deren Lohnsteuerkarte ein Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 vermerkt ist
  • Diese „Entgeltersatzleistung“ wird von der Agentur für Arbeit ausgezahlt
  • Sonderregelung für Covid-19 (Zeitraum: 01.04.2020 bis 31.10.2020): Arbeitnehmer dürfen durch einen Nebenverdienst auf bis zu 100 % des ursprünglichen Gehalts aufstocken (Tätigkeit in einer systemrelevanten Branche)

Welche Voraussetzungen müssen für Kurzarbeit gegeben sein?

Sozialrechtlich (§§ 95 ff. SGB III):

  • erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses
    • nicht vermeidbar und vorübergehend
    • der Arbeitsausfall muss der Agentur für Arbeit gemeldet werden

Arbeitsrechtlich (§ 615 BGB):

  • Kurzarbeit muss als optionale Maßnahme im Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgehalten worden sein

Nettolohnoptimierung in Zeiten von Kurzarbeit – das musst du wissen

Ein reduziertes Einkommen kann schnell zur Belastung werden – auch dann, wenn es nur vorübergehend und für absehbare Zeit der Fall sein sollte. Dank Nettolohnoptimierung in Zeiten von Kurzarbeit ist es aber möglich, an einigen Stellschrauben zu drehen. Das Ziel: Mehr Netto für den Arbeitnehmer einerseits, Lohnkosteneinsparung für den Arbeitgeber andererseits.

Mehr Netto! Das Netto durch Lohnoptimierung aufstocken

Nettolohnoptimierung trotz Kurzarbeit? Wir zeigen dir an einem konkreten Beispiel, wie das aussehen kann.

Die Arbeitnehmer-Perspektive:

Die Ausgangslage:

  • Der Mitarbeiter hat einen Bruttoverdienst von 3000 Euro / Monat
  • Der Nettoverdienst liegt bei 1936 Euro / Monat

Mitarbeiter wird auf 50 % Arbeitszeit beziehungsweise Kurzarbeit umgestellt:

  • Der Mitarbeiter hat einen Bruttoverdienst von 1500 Euro / Monat
  • Der Nettoverdienst liegt bei 1127 Euro / Monat

Kurzarbeitergeld (KUG) wird ausgezahlt (60 % des ursprünglichen Nettogehalts durch Agentur für Arbeit):

  • Das Nettogehalt inkl. KUG liegt bei 1612 Euro / Monat
    • 1127 Euro Gehalt zzgl. 485,35 KUG

Der Arbeitnehmer verdient im Verhältnis zum eigentlichen Gehalt rund 300 Euro weniger. Eine Summe, die ein erhebliches Loch in die Haushaltskasse reißen kann. Was kann man also tun, um das Nettogehalt aufzubessern? Hier helfen steuerrechtliche Vorteile: Macht Gebrauch von den steuerbegünstigten Gehaltsbausteinen und sorgt so für eine legitime Aufstockung eures Nettogehalts!

In Summe kommen bei unserem Beispiel rund 299 Euro hinzu. Somit läge das optimierte Nettogehalt bei

1612 Euro (Nettogehalt inkl. KUG) + 299 Euro (steuerbegünstigte Gehaltsbausteine)
= 1911 Euro (optimiertes Nettogehalt mit Kurzarbeit)

Die Arbeitgeber-Perspektive:

Die Personalkosten ohne Kurzarbeitergeld belaufen sich für den Arbeitnehmer auf rund 3773 Euro. Sofern er die Personalkosten optimiert und Gebrauch von dem Kurzarbeitergeld macht, muss er rund 2225 Euro aufwenden. Unterm Strich hat der Arbeitgeber also einiges an Kosten eingespart: 1548 Euro. Zugleich hat er dafür gesorgt, dass sein Mitarbeiter keine großen Kompromisse eingehen muss, was sein ausgezahltes Nettogehalt betrifft.

Durch dieses smarte Vorgehen hat er gleich in mehrfacher Hinsicht für eine ordentliche Win-Win-Situation gesorgt. Denn er hat durch einen geringen Mehraufwand seinerseits ein nahezu gleichbleibendes Nettogehalt generiert. Eine großartige Support-Möglichkeit für jeden Arbeitgeber, der für seine Mitarbeiter vorsorgt.

Unser Tipp: Die Nettolohnoptimierung durch steuerbegünstigte Gehaltsbausteine lassen sich auch außerhalb der Kurzarbeit nutzen. Eine umfassende Information zu diesem Thema lohnt also auf alle Fälle!

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Was sind steuerbegünstigte Gehaltsbausteine?

Steuerbegünstigte oder sogar steuerfreie Gehaltsbausteine sind Angebote, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern als Benefits anbieten kann. Die Mitarbeiter profitieren von Vergünstigungen und Vorteilen, die ihr Privatleben entlasten und einen Bonus für den Arbeitsalltag darstellen.

Auch der Arbeitgeber profitiert, da er seine Steuerlast senkt: Für diese Gehaltsbausteine werden keine Sozialabgaben fällig, die er sonst zur Hälfte übernehmen müsste.

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlichster Gehaltsbausteine, die sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern satte Vorteile bringen. Hier einige Beispiele:

  • Rabatte für Shopping-Portale
  • Bezuschussung von Events
  • Angebote für Darlehen
  • Bereitstellung eines Dienstfahrrads
  • Aufladevorteil für Elektroautos
  • Jobabos für den ÖPNV
  • Angebote für das Betriebliche Gesundheitsmanagement
  • Finanzierung oder Angebot von Kinderbetreuung
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • u.v.m.

Steuerbegünstigte Gehaltsbausteine? LohnOptimo berät dich ausführlich

Wer wir sind und was wir für dich tun können? Wir von LohnOptimo fokussieren unser Portfolio auf eine intelligente Unternehmensberatung, die sich an den Bedürfnissen von Arbeitgebern UND Arbeitnehmern ausrichtet. Mit einem ausgeklügelten Angebot aus den Bausteinen Lohn- und Gehaltsoptimierung, (digitales) Gesundheitsmanagement und Personaldienstleistung sorgen wir dafür, dass das Maximum aus dem Arbeitsverhältnis rausgeholt werden kann.

Hast du Fragen rund um das Thema steuerbegünstigte Gehaltsbausteine? Dann melde dich gerne bei uns! Wir beraten per Webkonferenz und sind auch während der Covid-19-Pandemie für dich da!

*alle Informationen und Angaben beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland

 

Autor/Kontakt:

Stefan Lenhart

+49 (0)7433  9555014
stefan.lenhart@lohnoptimo.de
www.lohnoptimo.de

LohnOptimo UG (haftungsbeschränkt)
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Bildquelle: pixabay.com / stevepb

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