Ratgeber & Podcast

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193 – Warum ihr nach Vertragsende nicht eigenmächtig den Franchisenehmer abschalten könnt

193 – Warum ihr nach Vertragsende nicht eigenmächtig den Franchisenehmer abschalten könnt

Die meisten Franchisegeber würden sich in diesem Fall vollkommen im Recht fühlen:

Der Franchisevertrag mit einem Franchisepartner endet. Um sicherzustellen, dass er nicht “heimlich” weitermacht, schalte ich alle systemtypischen Tools, Maschinen, Gegenstände aus der Ferne ab. Klarer Fall, der Vertrag ist geendet, also kein Recht zur Nutzung! Deshalb sollte der Partner auch nicht mehr weiterarbeiten können. 

Denkste!

Franchiseanwalt Andreas Frings von Busse & Miessen erklärt mir in dieser Podcast-Episode, was es mit der “Verbotenen Eigenmacht” auf sich hat. Das tut er am Beispiel des Vermieters eines E-Autos, der nach außerordentlichem Vertragsende die Batterie des Fahrzeugs abschalten lies. Somit war das Auto fahruntüchtig. Der BGH hat entschieden, dass diese Vorgehensweise nicht rechtens ist. 

Andreas und ich haben dieses Beispiel auf das Franchise übersetzt:

Es ist ein willkommenes Instrument im Franchise, gewisse systemtypische Gegenstände, Werkzeuge, Maschinen an meinen Partner zu vermieten. Weil ich auf diese Weise verhindern kann, dass der Partner nach Vertragsende frei darüber verfügen kann. Nur, ich darf diese “Digitale Eigenmacht” nicht ausspielen. Warum dem so ist und warum der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum relevant ist, das erfahrt ihr in dieser Episode. 

Viel Spaß!

Shownotes

Rechtsanwalt Andreas Frings: https://www.busse-miessen.de/anwaelte/andreas-frings/

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