Andreas Frings
Rechtsanwalt Frings ist auf die Beratung und Vertretung von Franchisegebern spezialisiert. Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahr 2013 war er an dem Aufbau diverser Franchisesysteme beteiligt. Sein Tätigkeitsumfang reicht von der (erstmaligen) Markenanmeldung und Vertragsgestaltung bis zur Vertretung des Franchisegebers in Auseinandersetzungen mit Franchisenehmern oder Dritten. Herr Frings führt dazu auch regelmäßig Zivilprozesse auf Franchisegeberseite. Auch bei rechtlichen Fragen betreffend Systemführung, Expansion und Marketing steht Herr Frings beratend zur Seite.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Franchise- und Vertriebsrecht
Marken-, Wettbewerbsrecht und Kartellrecht
Arbeitsrecht
Sekretariat – Frau Stauff
Experte für die Bereiche: Forderungseinzug / Inkassorecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Insolvenzrecht, International, IT-Recht, Kauf- & Wettbewerbsrecht, Marken- & Patentrecht, Mediation & Rechtsstreitigkeiten, Merge & Akquisition / Nachfolge, Recht / Insolvenz, Urheber- & Medienrecht, Vertragsgestaltung
53111 Bonn
Deutschland