086 – Corona in Österreich: Erweiterung des Franchise-Geschäftsmodells
In dieser Episode geht es um Gedankenspiele, die Franchisenehmern weiterhin Umsatz bescheren sollen, selbst wenn ihre Betriebe zugesperrt sind. Z.B. versucht man über den Vertrieb via Online-Shop die Folgen etwas abzufangen. Auch darüber hinaus können Franchisenehmer in diesen Zeiten auf kreative Ideen zur Abwandlung des Geschäftsmodells kommen. Wie viel kreativen Freiraum hat dieser und wie viel Weisungsbefugnis hat der Franchisegeber? Ist alternativ das Franchiseverhältnis wegen der Krise aufkündbar?
Die verschiedenen Staaten gehen unterschiedlich mit der Krise um. Zudem unterschieden sich ihre Rechtssysteme bereits vor der Krise. Deutsche Franchisegeber stehen bereits vor der Herausforderung, sich während der Corona-Krise in die deutschen Regelungen vertiefen zu müssen. Österreichische Franchisegeber erfahren auf diesem Gebiet wahrscheinlich weniger Unterstützung von ihren deutschen Kollegen. Grund genug, mit den Anwälten Dr. Nina Ollinger und Dr. Hubertus Thum einen Blick auf die rechtlichen Regelungen in Krisenzeiten zu werfen.
(Audio 11:48 Min)
Kartellrechtlich ist es so, dass jeder Franchisenehemr einen Online-Shop betreiben darf. Das kann ihm vertraglich nicht untersagt werden. Dennoch hat der Franchisegeber kein Interesse an Wildwuchs. Es lohnt sich das Gespräch, um dieses möglichst für alle zusammenzufassen.
Auch gewerberechtlich gibt es keine Bedenken, solange man nicht aus seinem Produktportfolio sehr stark ausbricht.
Zu beachten sind die Konsumentenbestimmungen wie bspw. das 14-tägige Rückgaberecht. Zudem sind passende AGBs und Datenschutzhinweise aufzunehmen.
Bzgl. Kreativität bei der Anpassung des Geschäftsmodells ist grundsätzlich das “Prinzip der Systemtreue” zu berücksichtigen. Vielleicht ist es sogar die Pflicht des Franchisegebers, hier mit kreativen Lösungen seine Franchisepartner zu unterstützen. Kommt ein Franchisepartner während der Krise auf kreative Anpassungen und stellt dies nach der Krise wieder ab, dürfte es rechtlich gesehen wahrscheinlich nicht zu Problemen kommen. Solange die Lösungen nicht nachhaltig für die Franchisegeber-Marke sind.
Wirtschaftliche Probleme während der Krise dürften nicht dazu führen, dass das Franchiseverhältnis aufkündbar ist. Allenfalls nur, wenn der Franchisegeber “den Kopf in den Sand steckt” und seinen versprochenen Leistungen nicht nachkommt.
Shownotes
Dr. Nina Ollinger: https://www.ra-ollinger.at/
Dr. Hubertus Thum: https://www.thum-law.at/