208 – Warum Partner GAR NICHT, nach TAGEN oder nach JAHREN ihren Vertrag widerrufen können
Das kennen wir alle: Wir bestellen im Online-Versand ein Produkt und haben 14 Tage Zeit, die Ware ohne Angabe von Gründen zurückzusenden.
Dafür gibt es im Versandhandel die Widerrufsbelehrung. Das gilt zumindest solange wir Käufer private Konsumenten sind.
Bei Franchiseverträgen gibt es in der Regel auch eine Widerrufsbelehrung. Warum eigentlich? Weil der Gründer VOR der Gründung noch Privatmensch ist? Nein, eher, weil er Gründer ist und somit vor voreiligen Schlüssen zu schützen ist.
In Summe ist die Angelegenheit aber etwas komplexer. Denn zum Teil hängt es vom Geschäftsmodell des Franchisesystems ab, ob eine Widerrufsfrist gewährt werden muss. Manche Franchisenehmer können gar nicht widerrufen, anderen wird ein paar Tage Widerrufsfrist gewährt und – wenn man nicht aufpasst – ist noch Jahre später ein Widerruf möglich!
Das lasse ich mir im 4. Teil unserer Serie “Franchiseverträge verstehen” von Franchiseanwalt Andreas Frings genauer erklären.
Shownotes
Infos und Anmeldung zum Bonner Tag des Franchiserechts: www.franchisetage.de
Rechtsanwalt Andreas Frings: https://www.busse-miessen.de/anwaelte/andreas-frings/
Tipp
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