Ratgeber & Podcast

für Franchisezentralen

237 – Ihr verkauft, nein VERMIETET, ein Franchise!

237 – Ihr verkauft, nein VERMIETET, ein Franchise!

„Ich kaufe ein Franchise“ heißt es so häufig.

Aber:

„Wenn du etwas kaufst, dann darfst du es behalten!“, sagt der Franchise-Jurist Andreas Frings von der Kanzlei Busse und Miessen in dieser Podcast Episode. „Das ist im Franchise nicht so!“.

Würde der Franchisenehmer die Marke KAUFEN, dann hätte der Franchisegeber ein Problem: Denn er könnte seine Marke nicht mehr jemandem anderen überlassen. 

Eine unnötige Erbsenzählerei?

Naja, es hat große Auswirkungen auf das Verständnis und die Einordnung eines Franchisevertrags. Dieser besteht aus „Leistung und Gegenleistung“. 

Am Ende entscheidet es darüber, WIE ihr euer Franchise an neue Partner „verkauft“ – äh, sorry, VERMIETET! 

„Franchise ist eher mieten als kaufen“. 

Aber es ist noch ein bisschen komplexer: „Ich miete als Partner nicht nur ein Franchise, sondern ich habe auch die Pflicht es anzuwenden.“

Warum das alles? Hört oder schaut gerne rein!

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Shownotes

Rechtsanwalt Andreas Frings von der Kanzlei Busse & Miessen: https://www.busse-miessen.de/anwaelte/andreas-frings/

Episode 235 zur Absatzförderungspflicht: Die Franchisenehmer-Pflicht genug Umsatz zu machen https://www.franchiseuniversum.de/ratgeber-podcast/235/

Tipp

Abonniert jetzt meinen Podcast speziell für Systemzentralen und hört ihn ganz einfach am Handy beim Reisen, Joggen, Kochen oder ähnlichen Aktivitäten:

Inhaltsverzeichnis

Erhalten Sie Experten-Knowhow im Newsletter!