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Arbeit im Homeoffice: Deckungslücken beim Versicherungsschutz

Arbeit im Homeoffice: Deckungslücken beim Versicherungsschutz

Spätestens seit der Corona-Krise sind auch viele Mitarbeiter von Franchise-Zentralen von zu Hause aus tätig, und dies wird vermutlich zukünftig so bleiben. Die Arbeit im häuslichen Umfeld bietet viele Vorteile. Auch ist die Technik inzwischen ausgereift. Videokonferenzen und Chat gehören inzwischen zum Arbeitsalltag.

Wie sieht es jedoch mit dem Versicherungsschutz im Home Office aus?

Durch die Tätigkeit zu Hause können sich für Arbeitnehmer Lücken in der gesetzlichen Unfallversicherung ergeben. Über diese Problematik möchte ich Sie im Folgenden anhand von Beispielen informieren und Ihnen auch eventuelle Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

Gesetzliche Absicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung. Es ist dem Arbeitgeber zwingend vorgeschrieben, dass er eine Unfallversicherung für seine Arbeitnehmer abschließen muss. Die zuständige Berufsgenossenschaft ist jeweils der Träger.

Allerdings sind nur Unfälle versichert, die während der Arbeitszeit, auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Weg nach Hause geschehen (Wegeunfälle).

So wird auch bei der Arbeit Zuhause streng zwischen privaten und beruflichen Tätigkeiten getrennt, obwohl es schon aufgrund der räumlichen Situation häufig zu Überscheidungen kommen kann.

Im Schadenfall bleibt im Zweifel nur der gerichtliche Weg, um diese Frage zu klären.

Schadenbeispiele, in denen die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift:

Beispiel I: Sturz beim Wasserholen

Holen Sie sich während Ihrer Arbeit am Heimarbeitsplatz etwas zu essen oder zu trinken und stürzen dabei, sind Sie nicht versichert.

Ein Arbeitnehmer war im Homeoffice in seiner Wohnung im Dachgeschoss zum Wasser holen die Treppe herabgestiegen und schwer gestürzt. 2016 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass ein solcher Sturz nicht gesetzlich unfallversichert ist.

Das Urteil lautete: „Wenn bei einer häuslichen Arbeitsstätte (Home-Office) ein Weg innerhalb des Wohngebäudes zurückgelegt wird, um einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit (hier: Trinken) nachzugehen“, bestehe kein Versicherungsschutz. Laut Bundessozialgericht könne man den Arbeitgeber nicht für die Risiken in der privaten Wohnung des Arbeitnehmers verantwortlich machen. (Bundessozialgericht, Aktenzeichen B 2 U 5/15 R)

Beispiel II: Sturz beim Toilettengang

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt während der Arbeitszeit im Büro den Gang auf die Toilette. Dies gilt jedoch nicht bei der Arbeit in den eigenen vier Wänden, wie jedenfalls das Sozialgericht München entschied.

Ein Arbeitnehmer war auf dem Rückweg von seiner Toilette gestürzt und wollte dies als Arbeitsunfall geltend machen (Aktenzeichen: S 40 U 227/18).

Beispiel III: Sturz auf dem Weg zur Kita

Auch wenn Sie auf dem Weg zu Ihrer Arbeitsstätte Ihr Kind in der Kita absetzen, sind Sie gesetzlich unfallversichert. Dies ist bereits seit 1971 so festgelegt. Wer jedoch auf dem Weg von der Kita zum Homeoffice stürzt, ist es laut Bundesssozialgericht nicht.

Eine Mutter stürzte bei Blitzeis mit ihrem Fahrrad und brach sich dabei den Ellenbogen. Sie befand sich auf dem Rückweg von der Kita zu ihrem häuslichen Arbeitsplatz. Ihre Krankenkasse wollte die Kosten für die Behandlung (19.000 €) vom Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zurückfordern. Sie scheiterte jedoch. Sowohl das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen als auch das Bundessozialgericht sahen darin keinen Arbeitsunfall (Aktenzeichen: B 2 U 19/18 R).

Die Schlussfolgerung:

Wenn Sie im Homeoffice etwas tun, was nicht in direktem Zusammenhang mit Ihrer Arbeit steht, haben Sie keinen Schutz über Ihre gesetzliche Unfallversicherung.

Mögliche Lösungen, um solche Deckungslücken zu schließen:

Private Unfallversicherung

Schutz rund um die Uhr – privat und bei der Arbeit

Tritt durch einen Unfall eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung dauerhaft ein, leistet die private Unfallversicherung. Bei bleibenden Unfallfolgen wird dann ein Einmalbetrag in Form eines Kapitals gezahlt. Bei besonders schweren Folgen eine lebenslange Unfallrente. Verschiedene Leistungen, wie z.B. Krankenhaustagegeld, Bergungskosten, Kostenerstattung für Rehamaßnahmen, kosmetische Operationen etc. werden außerdem angeboten. Je nach Versicherer kann es Unterschiede in der Vertragsgestaltung geben.

Betriebliche Unfallversicherung / Gruppenunfallversicherung

Eine 24-stündige Absicherung ist auch über den Arbeitgeber möglich

Der Abschluss einer betrieblichen Unfallversicherung kann in der Regel ab drei Personen erfolgen. Versichert werden können alle Mitarbeiter, auch die im Betrieb tätigen Familienangehörigen sowie der Unternehmer/ Firmeninhaber.
Ein Vollzeitschutz ist nach Wahl möglich. Die Deckung besteht dann weltweit und rund um die Uhr (24 Stunden).

Analog zur privaten Unfallversicherung können die Leistungen (Kapitalzahlung bei Invalidität, Unfallrente etc.) individuell festgelegt werden. Auch hier gibt es je nach Versicherungsgesellschaft Unterschiede im Angebot.

Fazit

Auch bei zunehmenden Lockerungen der Kontaktsperre oder nach überstandener Pandemie ist davon auszugehen, dass wir zukünftig vermehrt zu Hause arbeiten. Deshalb ist es wichtig, diese Problematik zu kennen, um eventuell Maßnahmen privater oder betrieblicher Art ergreifen zu können.

Darüber hinaus schließt die betriebliche Unfallversicherung generell mögliche Deckungslücken zur gesetzlichen Unfallversicherung. Diese können sich auch im Arbeitsalltag ohne Homeoffice ergeben. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Unfälle, die während der Arbeitszeit, auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Weg nach Hause geschehen (Wegeunfälle).

Als freiwillige soziale Leistung ist sie außerdem ein sinnvolles Instrument zur Mitarbeiterbindung und ein Ausdruck der Wertschätzung. Zumal die Beiträge als Betriebsausgaben gelten und in der Regel steuerlich geltend gemacht werden können. Im Gegensatz zu Einzelverträgen sind die Beiträge wesentlich günstiger.

Für Informationen aus dem gesamten Bereich Versicherungen und Finanzdienstleistungen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

 

Autorin/Kontakt:

Diana Cyris

+49 (0)511 633096
diana.cyris@franchise-versicherung.de
www.franchise-versicherung.de

CYRIS Service-Agentur e.K.
Walsroder Str. 26
30851 Langenhagen

 

Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

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