Wenn alle Stricke reißen: Arbeitslosengeld II für Unternehmer und Selbständige
Nach der ersten Schockstarre ist auf Seiten der meisten Unternehmer viel Bewegung in die Bewältigung der Corona-Krise gekommen. Wir hoffen sehr, dass die meisten Franchisenehmer und Franchisegeber es packen werden. Dennoch braucht es einen kurzen Überblick, was das letzte Netz sein kann, falls alle Stricke reißen: Arbeitslosengeld II.
Dies ist das Auffangnetz selbst für diejenigen, die als Selbständige nicht zur Absicherung einer Arbeitslosigkeit eingezahlt haben. Es ist die Grundsicherung, falls durch die Krise privat kein Geld mehr zur Verfügung steht und Darlehen, Zuschüsse etc. nicht fließen oder bereits verbraucht sein sollten.
Die wichtigste Seite mit Informationen dazu ist https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/finanziell-absichern
Die Arbeitsagentur informiert hier über:
- Die Beantragung des Arbeitslosengeld II
- Was beim Bescheid zu beachten ist
- Wann man Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat
- Was in Sachen Einkommen und Vermögen zu beachten ist
- Wie lange Arbeitslosengeld II gezahlt wird
- Wann Arbeitslosengeld II ausgezahlt wird
- Wie sich Arbeitslosengeld II zusammensetzt
- Wie man das Arbeitslosengeld II durch weiteres Einkommen ergänzen kann