BAFA: 100% geförderte Unternehmensberatung für KMUs
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weist auf seiner Website auf eine am 3. April 2020 modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-Hows für Corona-betroffene Unternehmen hin.
Darin heißt es:
“Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA stellen.”
Dies bedeutet eine 100%ige vom Staat geförderte Unternehmensberatung für Corona-betroffene KMUs und Freiberufler. Auf diese Weise können manche Systemzentralen und ganz sicher viele Franchisenehmer von einer externen Sicht auf die Krise und ihre Auswirkungen auf die eigene Unternehmung profitieren.
Sicherlich werden auf diesen Zug eine Vielzahl von Beratern aufsteigen und für sich werben. Es ist keine Eile geboten. Die Fördermöglichkeiten gelten bis zum 31.12.2020.
Stark werberische Aufrufe von Beratern können gelassen hingenommen werden.
Es lohnt sich sicherlich, ein wenig Zeit in die Auswahl des Beraters zu inverstieren. Ziel soll es sein, dass die Beratungzur eigenen Person und zum Business passen. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass der Berater bei der BAFA gelistet ist.
Weitere Informationen & Antragstellung hier auf der Website der BAFA!
- Zuschuss 100 % max. 4.000 € der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
- Antragsberechtigt sind KMU (kleine mittelständische Unternehmen) und freie Berufe, die unter der „Corona-Krise“ leiden.
- Die BAFA zahlt den Zuschuss direkt an das Beratungsunternehmen
- Der Unternehmer zahlt nur die Mehrwertsteuer (maximal 760 € / 4.000 € netto). Diese bekommt er vom Finanzamt mit der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung erstattet.
- Das Informationsgespräch mit dem Regionalpartner der BAFA entfällt. Man kann sich direkt an das Beratungsunternehmen des Vertrauens wenden, welches bei der BAFA gelistet ist.
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