Ratgeber & Podcast

für Franchisezentralen

Dokumentation des Know-how im Franchising

Leser: Guten Morgen Frau Jung, meine Frage: Wo
sehen Sie die rechtlichen Problemfelder beim Aufbau eines
Dienstleistungs-Franchisesystems?

Michaela Jung: Guten Morgen lieber
Live-Chat-Teilnehmer! Egal, ob Dienstleistungs-, oder Vertriebsfranchisesystem,
es gilt immer darauf zu achten, dass das spezielle System-Know-how vertraglich
geschützt wird. Leichter fällt dies natürlich, wenn es um konkrete Produkte
geht.

Leser: Konkreter gefragt: Wo liegen die
besonderen Rechtsprobleme beim DL-Franchisesystem?

Michaela Jung: Sehr geehrter
Live-Chat Teilnehmer! Es tut mir leid, aber ich sehe keine wirklichen
Rechtsprobleme, da die Rechte und Pflichten von Seiten des Franchise-Gebers wie
auch Franchise-Nehmers im Franchise-Vertrag klar geregelt werden und ausführlich
im Franchise-Handbuch dokumentiert werden. D.h. jeder Partner weiß, was er – im
positiven Sinne – vom anderen zu erwarten hat. Zusätzlich beinhalten
Franchise-Verträge sehr oft ein sogenanntes “nachvertragliches
Wettbewerbsverbot”, um die eigene Marke zu schützen.

Leser: Welche Tipps können Sie geben, den
Know-How-Schutz zu verbessern bzw. überhaupt zu gewährleisten?

Michaela Jung: Sehr geehrter
Live-Chat-Teilnehmer! Als Franchise-Geber erbringen Sie mit der Entwicklung
eines Franchise-Systems eine enorme Vorleistung (auch in finanzieller Hinsicht)
u.a. in dem Sie Ihr System-spezifisches Know-how in einem Franchise-Handbuch
dokumentieren. Die Frage lautet nun, wann erhält ein potentieller
Franchise-Nehmer Einblick in das Franchise-Handbuch und wie können Sie dieses
Know-how schützen? Wir empfehlen unseren Kunden vor Vertragsabschluss das
Franchise-Handbuch nie außer Hand bzw. dem Franchise-Nehmer zu übergeben. Jedoch
sollte der Franchise-Nehmer sehr wohl vor Vertragsabschluss die Möglichkeit
haben Einblick in das Handbuch zu nehmen. Darum mein Vorschlag: Laden Sie Ihren
zukünftigen Franchise-Nehmer vor Vertragsabschluss zu sich in die
Franchise-Zentrale ein und lassen Sie ihn dor (quasi “unter Aufsicht”) das
Franchise-Handbuch lesen und seine Fragen dazu stellen. Somit stellen Sie den
größtmöglichen Know-how-Schutz sicher.

Leser: Allgemeine Fragen zu Franchising in
China, insbesondere Peking: Welche kulturellen Besonderheiten sind dort zu
beachten und wie ist mit ihnen umzugehen? Sind allgemein gängige
Franchiseverträge auch auf dem chinesischen Markt anwendbar? Ist eine 1:1
Umsetzung eines Franchisesystems, das in Europa erfolgreich ist, auch auf China
übertragbar?

Michaela Jung: Sehr geehrter
Live-Chat-Teilnehmer! Ich bin keine China-Expertin, aber was für alle
außer-europäischen Länder gilt, gilt sicherlich auch für China: Ihr
Franchise-Konzept haben Sie im eigenen Land erprobt und planen nun den Schritt
ins Ausland, dabei gilt zu überlegen, WIE Sie in fremden Märkten Franchising
betreiben wollen (etwa Direkt-Franchising, Niederlassung, Master-Franchising,
Joint Venture, Area Developer). Nach dieser Entscheidung gilt es mit Experten
aus Ihrem Zielmarkt Ihr Franchise-Konzept auf die juristischen und kulturellen
Besonderheiten in diesem Land zu adaptieren. Sicherlich ist es sinnvoll zuerst
einmal einen Pilotbetrieb zu eröffnen und die Wirkung Ihres Franchise-Konzeptes
auszutesten. Apropos China: Der Deutsche Franchise-Verband hat für seine
Mitglieder eine tolle Aktivität gestartet – den sogenannten Franchise Pool
International, der Franchise-Systeme professionell nach China bringt.
Informationen erhalten Sie beim DFV.

Leser: Worin besteht der wesentliche
Unterschied zwischen der alten Gruppenfreistellungsverordnung und der neuen GFVO
in der Fassung vom Juli 2002?

Michaela Jung: Sehr geehrter
Live-Chat-Teilnehmer! Die neue Gruppenfreistellungsverordnung für sogenannte
“vertikale Vertriebsbindungen” reiht Franchising als “vertikale
Vertriebsbindung” ein und ist bemüht die Rechte des Franchise-Nehmers zu
stärken. So wurde etwa im Zuge der neue GVO die Dauer von Franchise-Vertägen
regulär auf 5 Jahre beschränkt. “Hintergedanke” dabei war, dem Franchise-Nehmer
nach 5 Jahren die Chance zu geben, bei Unzufriedenheit das Franchise-System zu
wechseln. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass Franchise-Nehmer prinzipiell viel
lieber längere Verträge abschließen würden, um die Sicherheit zu haben,
langfristig mit dem Franchise-System arbeiten zu können.

Leser: Hallo Frau Mag. Jung, was ist von einem
Maklersystem zu halten, das 50% der Vermittlungsprovision für die Zentrale
abschöpft, ohne die eigenen Partner vor dem Vertrag darüber in Kenntnis zu
setzen? Gruß L.S.

Michaela Jung: Sehr geehrter
Live-Chat-Teilnehmer! Die Frage die sich für mich stellt ist: Ist diese
Provisionsabschöpfung im Vertrag niedergeschrieben? Wenn nein, welches Recht hat
das Maklersystem dann dafür? Generell sollte ein Franchise-System in seiner
Ganzheit beurteilt werden, d.h. welche Leistungen erbringt der Franchise-Geber,
welche Leistungen werden vom Franchise-Nehmer erwartet und wird der
Franchise-Nehmer mit der Franchise-Partnerschaft erfolgreicher sein, denn als
Einzelkämpfer? Diese Fragen sollte ein Franchise-Geber klar einem zukünftigen
Franchise-Nehmer beantworten können. Ich kennen nun Ihren konkreten Fall nicht,
aber stellen Sie sich und dem Maklersystem die Frage, ob Sie auch nach Abzug
einer 50%igen Vermittlungsprovision gut davon leben können?! Denn darum geht´s
im Franchising – gemeinsam erfolgreicher zu sein.

Leser: Wie kann man sich davor schützen, dass
der FN das jahrelang genutzte Know-How später nicht missbräuchlich gegen den FG
einsetzt (z.B. Gründung eigener Filiale unter anderem Namen unter Nutzung des
Know-How des FG)?

Michaela Jung: Sehr geehrter
Live-Chat-Teilnehmer! Dies ist eine sehr berechtigte Frage und ein ernstes
Anliegen vieler Franchise-Geber. Die Erfahrung von über 25 Jahren in unserem
Beratungsunternehmen hat jedoch gezeigt, dass der Markt auf Seiten der Netzwerke
und nicht auf Seiten der Einzelkämpfer steht. D.h. konkret, scheidet ein
Franchise-Nehmer aus Ihrem System aus, so nimmt er zumeist viele Erfahrungen und
Know-how mit, die ihn vielleicht zu der Annahme verleiten könnten “alleine kann
ich das genauso gut”. Aber in der Realität wird ein Franchise-Partner, der
jahrlang die Vorteile einer Gemeinschaft genossen hat (etwa in den Bereichen:
Produkt- / DL-Weiterentwicklung, Marke und Marketing, Training, Controlling
u.v.m.)plötzlich mit der Tatsache konfrontiert, dass er nun all die Dinge, um
die sich früher das Team der Franchise-Zentrale gekümmert hat, selbst bewältigen
muss. Somit verliert er Stück für Stück den Anschluss in Qualität und
Weiterentwicklung an Ihr Franchise-System, denn er kann als Einzelkämpfer nicht
Ihren Standard halten!

Leser: Sehr geehrte Frau Jung, wie ich im
Internet gesehen habe, gibt es die Franchise-Net-Publikation jetzt auch für die
Network-Marketing-Branche (www.best-of-networking.com). Ist die Ähnlichkeit
zwischen den beiden Vertriebsformen wirklich so groß? Gilt es die
Know-how-Anforderung auch für Network-Marketing-Unternehmen? Müssen wir nicht im
Interesse unseres Rufs darauf achten, dass wir nicht mit den vielfach dubiosen
Strukturvertrieben in einen Topf geworfen werden?

Michaela Jung: Sehr geehrter
Live-Chat-Teilnehmer! Ich stimme Ihnen zu, dass Franchising für eine
wirtschaftliche Partnerschaft auf hohem Niveau steht, basierend auf den
Prinzipien der Arbeitsteilung, Gemeinsamkeit und Spezialisierung. Dennoch gibt
es auch andere Netzwerke, die sich vielleicht nicht als Franchise-Systeme
bezeichnen, jedoch den Anspruch der fairen Partnerschaft leben. Dies gilt es im
Einzelfall zu beurteilen.

Leser: Welche Literaturtipps können Sie
speziell zum Thema Dienstleistungsfranchising geben? Gibt es Urteile, die Sie
als beispielhaft auf diesem Gebiet ansehen. (Ich meine ausschliesslich
DL-Franchising).

Michaela Jung: Sehr geehrter
Live-Chat-Teilnehmer! Ich verstehe, dass Sie Ihren Schwerpunkt auf
Dienstleistungs-Franchising legen, dennoch möchte ich Ihnen das Buch
“Franchising – Königsklasse der Vertriebssysteme” empfehlen, das von einer
Franchise-Beraterin und 3 Franchise-Rechtsanwälten geschrieben wurde. Hier
finden Sie Franchise-Know-how das “state of the art” ist. Natürlich finden Sie
auch auf den Websites der Franchise-Verbände (DFV, ÖFV) weitere
Literaturempfehlungen.

Leser: Wir stehen ganz am Anfang unserer
Franchise-Vorbereitungen. Welche Vorgehensweise würden Sie in Hinblick auf die
Standardisierung unseres Geschäftskonzeptes empfehlen?

Michaela Jung: Sehr geehrter
Live-Chat-Teilnehmer! In einem ersten Schritt empfehle ich Ihnen eine Art
Bestandsaufnahme: welche Erfolgsfaktoren zeichen Ihr bestehendes Unternehmen aus
und wie können diese Erfolgsfaktoren auf andere Menschen (etwa zukünftige
Franchise-Nehmer) übertragen werden. Wir machen in solch einem Fall einen
sogenannten “Franchise-Strategie-Workshop” (1tägig), in dem wir die Bestandteile
Ihres zukünftigen Franchise-Systems erarbeiten und festhalten, welche
Bestandteile bereits entwickelt wurden und welche es noch zu entwickeln gilt.
Bestandteile eines Franchise-Systems sind etwa: Betriebstyp, Produkte /
Dienstleistungen, Marketing, Organisation, Training und Systemschutz.

Leser: Was versteht man unter den “geschützten
Dienstleistungen” wie z.B. Heilberufe, Steuer- und Rechtsberater. Bedeutet dass
etwa, dass nur diesen Gruppen die Nutzung eines bestimmten Know-How gestattet
ist?

Michaela Jung: Sehr geehrter
Live-Chat-Teilnehmer! Da meine Kernkompetenz auf dem österreichischen Markt
liegt habe ich die Vermutung, dass Sie eventuell von Gewerben sprechen für die
(in Österreich) ein Gewerbeschein erworben werden muss. Dies heißt konkret, wenn
Sie Franchise-Nehmer eines Franchise-Systems werden möchten, das gewisse
berufliche Voraussetzungen verlangt (in Österreich muß etwa für das Betreiben
eines gastronomischen Betriebes eine Gastronomie-Gewerbeschein erworben werden),
so müssen Sie die dafür nötige Qualifikation mitbringen. Dasselbe gilt für
Heilberufe wie auch Steuer- und Rechtsberater. Ich sehe dies jedoch unabhängig
von der Vertriebsform Franchising.

Leser: Was ist höher zu bewerten: Der Schutz
eines bestimmten Know-How oder die damit evtl. verbundene Gefahr der
“Marktbeherrschung”. Wie kann man Know-How schützen, ohne den Wettbewerb zu
behindern? Was sagt die Europäische Rechtssprechung zu diesem Thema? (Stichwort:
Kartellrecht)

Michaela Jung: Sehr geehrter
Live-Chat-Teilnehmer! Die Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale
Vertriebsbindungen sagt, dass Ihr Marktanteil innerhalb der EU einen gewissen
Prozentsatz nicht überschreiten darf. Falls Sie jedoch den Prozentsatz
überschreiben würden (was meines Wissens nach bei keinem Franchise-System bzw.
nur verschwindend gering der Fall ist), müßten Sie eine Sonderregelung für Ihr
Franchise-System beantragen. Sprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt darüber, wie
sehr er dies in ihrem Fall als realistisch erachtet.

Leser: Wie würden Sie den Begriff “Know-How”
definieren – gibt es eine “Standardformel”, was Know-How bedeutet oder gibt es
unterschiedliche Auffassungen darüber. Worin manifestiert sich überhaupt
Know-How?

Michaela Jung: Sehr geehrter
Live-Chat-Teilnehmer! Was in Franchise-Systemen als System-spezifisches – d.h.
“geheimes” – Know-how zu gelten hat, legt die Gruppenfreistellungsverordnung für
vertikale Vertriebsbindungen der EU fest. Allgemein gilt, geheimes Know-how ist
kein “Allerwelts-Know-how”, sondern Know-how, das in konkreten
Handlungsanleitungen dazu beiträgt den Franchise-Nehmer in seiner
Franchise-Partnerschaft erfolgreich zu machen. Zumeist manifestiert sich das
Know-how des Franchise-Gebers im Franchise-Handbuch und in einem System-eigenen
Intranet.

Leser: Wie würden Sie den Begriff “Know-How”
definieren – gibt es eine “Standardformel”, was Know-How bedeutet oder gibt es
unterschiedliche Auffassungen darüber. Worin manifestiert sich überhaupt
Know-How?

Michaela Jung: Sehr geehrter
Live-Chat-Teilnehmer! Was in Franchise-Systemen als System-spezifisches – d.h.
“geheimes” – Know-how zu gelten hat, legt die Gruppenfreistellungsverordnung für
vertikale Vertriebsbindungen der EU fest. Allgemein gilt, geheimes Know-how ist
kein “Allerwelts-Know-how”, sondern Know-how, das in konkreten
Handlungsanleitungen dazu beiträgt den Franchise-Nehmer in seiner
Franchise-Partnerschaft erfolgreich zu machen. Zumeist manifestiert sich das
Know-how des Franchise-Gebers im Franchise-Handbuch und in einem System-eigenen
Intranet.

Leser: Nehmen wir einmal ein konkretes
Beispiel an: Eine private Arbeitsvermittlung will ein Franchisesystem aufbauen –
worin könnte hier das Know-How liegen? Vom Prinzip her kann doch jeder eine
private Arbeitsvermittlung gründen?

Michaela Jung: Sehr geehrter
Live-Chat-Teilnehme! Natürlich könnte jeder von uns – vom Prinzip her – eine
private Arbeitsvermittlung gründen. Genauso wie jeder von uns – prinzipiell –
eine Hamburger-Bude eröffnen könnte – warum nur macht das McDonald’s am
erfolgreichsten?! Was Franchise-Systeme von Einzelunternehmen auszeichnet ist
nicht so sehr ein USP (welches Unternehmen besitzt schon eine wirkliche
Einzigartigkeit?), sondern die Summe zahlreicher Wettbewerbsvorteile, die einen
Qualitätvorsprung generiert. Das bedeutet in Ihrem Fall der privaten
Arbeitsvermittlung: Was tun Sie besonderes, was Sie so erfolgreich macht und Sie
somit vom Wettbewerb abgrenzt? Mit dieser Frage suchen Sie nach den
Erfolgsfaktoren, die wiederum das Know-how für Ihre Franchise-Nehmer
darstellen.

Leser: Welche rechtlichen Vorschriften kommen
für einen FG in Betracht, sich nach dem Ausscheiden eines FN gegen Wettbewerb
des ehemaligen FN abzusichern? Gibt es Gesetzesgrundlagen und speziell
anzuwendende Vorschriften? (vor allem beim DL-Franchising)

Michaela Jung: Sehr geehrter
Live-Chat-Teilnehmer! Viele Franchise-Geber formulieren in ihren
Franchise-Verträgen ein sogenanntes “nachvertragliches Wettbewerbsverbot”, das
dem Franchise-Nehmer für einen bestimmten Zeitraum verbietet in der bisherigen
Branche weiter tätig zu sein. Wichtiger jedoch empfinde ich, dass mit
Ausscheidem aus dem Franchise-System Ihr ehemaliger Franchise-Nehmer alle
Markenrecht verliert und zwar vielleicht etwas ähnliches anbieten kann wie Sie,
aber nicht mehr Teil Ihres Netzwerkes und Ihrer Marken-Stärke ist. D.h. ein
guter Schutz gegenüber ehemaligen Franchise-Nehmern ist der kontinuierliche
Ausbau und die Stärkung der Marke Ihres Franchise-Systems!

Leser: Guten Tag Frau Jung, ich habe ein neues
Franchisekonzept entwickelt. Welche Voraussetzungen sind konkret zu erfüllen, um
als Franchisesystem an den Start zu gehen? Außerdem ist meine Sorge ist, dass
wir nach umfangreichen Vorarbeiten mangels Interessenten gar nicht zur
Multiplikation kommen. Was raten Sie? Auf welche Weise finden wir unsere ersten
Partner ohne dass uns die Kosten davonlaufen?

Michaela Jung: Sehr geeehrter
Live-Chat-Teilnehmer! Konkrete Voraussetzung für Sie ist die Frage: Haben Sie
alle Instrumente entwickelt für den Erfolg Ihrer Franchise-Nehmer? Etwa:
Franchise-Vertrag, Franchise-Handbuch, Sortimentskonzept der Dienstleistungen /
Produkte, Einrichtung und Ausstattung des Betriebstyps, Marketing-Konzept und
-instrumente, Training, Kapazität in der Organisation zur Entlastung des
Franchise-Nehmers, Controlling,Anforderungsprofil an den Franchise-Nehmer… All
das bildet zusammen das sogenannte Leistungspaket Ihres Franchise-Systems. Wenn
Sie dieses Leistungspaket entwickelt haben, dann sind Sie “ready to go” als
Franchise-System. Außerdem ist Ihr Leistungs-Paket das beste Verkaufsargument
für eine Franchise-Partnerschaft, denn hier zeigen Sie einem zukünftigen
Franchise-Nehmer schwarz auf weiß, welche Leistungen er von Ihnen in der
Zusammenarbeit erhält. Ihre Frage nach einem möglichen Mangel an Interessenten
gebe ich zurück an Sie mit der Frage: “Gibt es für Ihre Produkte /
Dienstleistungen einen Absatzmarkt?” Wenn Sie dies mit ja beantworten können und
einem zukünftigen Franchise-Nehmer vorrechnen können, dass er durch eine
Franchise-Partnerschaft mit Ihnen erfolgreicher (auch in finanzieller Hinsicht)
sein wird, denn als Einzelkämpfer, dann sollten Sie keine Probleme bei der Suche
und beim Finden von Franchise-Partnern haben.

Leser: Gibt es zu einem erschwinglichen Preis
eine Software, die uns die Vorbereitungsarbeiten für den Aufbau unseres
Franchisesystems erleichtert?

Michaela Jung: Sehr geehrter
Live-Chat-Teilnehmer! Eine Software, die dies leistet kenne ich für den Aufbau
eines Franchise-Systems nicht, jedoch gibt es verschiedene Möglichkeiten sich
Know-how für die Entwicklung eines Franchise-Systems anzueignen: 1. Literatur –
lesen Sie sich Franchise-Know-how an; mein Buch-Tipp “Franchising – Königsklasse
der Vertriebssysteme”. 2. Lassen Sie sich zum Start (und auch laufend) von
Franchise-Beratern coachen; mehr über die Leistungen der Syncon
Franchiseberatung erfahren Sie unter www.syncon-international.com. 3. Besuchen
Sie Seminare und Franchise-Veranstaltungen, wie sie etwa vom Deutschen
Franchise-Institut regelmäßig veranstaltet werden. Etwa wird 2mal jährlich die
sogenannte “Schule des Franchising” veranstaltet.

Leser: Was halten Sie von den am Markt
auftauchenden “Discount-Portalen”, die uns Werbung zu deutlich niedrigeren
Kosten als die marktführenden Portale anbieten?

Michaela Jung: Sehr geehrter
Live-Chat-Teilnehmer! Wie bei allen Werbeaktivitäten gilt, dass Ihnen der
Anbieter glaubwürdig argumentieren muss, welche Zielgruppe und in welchem Umfang
er diese erreicht. Sie müssen dann entscheiden, ob diese Zielgruppe relevant für
Sie ist. Seriositätskriterium bei Internet-Portalen im Franchising ist
sicherlich die Zusammenarbeit mit den Franchise-Verbänden. Wie dies auch das
FranchisePORTAL tut.

Leser: Wie kann man selbst die
Preiselastizität der Nachfrage messen?

Michaela Jung: Sehr geehrter
Live-Chat-Teilnehmer! Viele Franchise-Systeme führen neben Franchise-Betriebe
auch eigene “Test-Betriebe”, in denen Veränderungen / Weiterentwicklungen des
Systems getestet werden, bevor diese in das Franchise-System integriert werden.
Dies ist sicherlich auch ein sinnvoller zur Abfrage der Preiselastizität.

Leser: Das heutige Chat-Thema
“Knowhow-Dokumentation” ist m.E. nicht nur für “Newcomer” interessant. Wir sind
bereits seit einem Jahrzehnt auf dem Markt und fragen uns, ob es nicht an der
Zeit ist, die Handbücher auf den Prüfstand zu stellen. Kosten und Zeitaufwand
müssen sich allerdings in Grenzen halten. Ihr Rat?

Michaela Jung: Sehr geehrter
Live-Chat-Teilnehmer! Sie haben natürlich recht. Franchise-Systeme entwickeln
sich laufend weiter und ein Franchise-Handbuch sollte immer das
niedergeschriebene Abbild eines Franchise-Systems darstellen. Darum ist es ein
guter Ansatz regelmäßig das eigene Franchise-Handbuch auf den aktuellsten Stand
zu bringen. Manche Franchise-Systeme tun dies selbst, oder lagern es an
Franchise-Berater aus. Derzeit liegt etwa das Franchise-Handbuch eines Kunden
auf meinem Tisch, das durch mich einer kritischen Überprüfung aus dem
Blickwinkel einer “Außenstehenden” unterzogen wird – so wird einer eventuellen
System-Blindheit vorgebeugt. Meine Empfehlung: Wenn Sie die Aktualisierung Ihres
Franchise-Handbuches extern vergeben wollen, lassen Sie sich von
Franchise-Experten ein konkretes Paket-Angebot machen. Der Ablauf dazu: Sie
schicken Ihr Franchise-Handbuch dem Experten zu (natürlich bei Verpflichtung zur
Geheimhaltung) und der Experten macht Ihnen aufgrund des Umfangs ein konkretes
Angebot zur Erstellung eines Lückenprotokolls. Sie entscheiden dann selbst, ob
Sie die identifizierten Lücken selbst schließen möchten, oder den Experten mit
dem nötigen Know-how zu Ihrem Franchise-System versorgen, damit er die Lücken
schließt. Erfahrungsgemäßt beträgt in unserem Unternehmen der Aufwand für die
Erstellung eines solchen Lückenprotokolls 1 – 1,5 Arbeitstage bei einem
Stundensatz von EUR 265,00 + MwSt.

Leser: Bejahen Sie grundsätzlich die Analogie
von Warenfranchisystemen und DL-Franchisesystemen? Kann man generell sagen, dass
diese beiden Formen des F. analog zu betrachten sind? Für die Beantwortung
meiner Fragen danke Ihnen sehr und verabschiede mich schon einmal!

Michaela Jung: Sehr geehrter
Live-Chat-Teilnehmer! Vom Prinzip her empfinde ich DL- und
Waren-Franchise-Systeme als gleichwertig, denn zuerst einmal geht es um die
Vertriebsform Franchising und danach erst um die Produkte bzw. Dienstleistungen.
Wenn Menschen zu uns in die Beratung kommen, die am Anfang einer
Franchise-System-Entwicklung stehen, dann kommen Sie oft mit der Vorstellung,
dass sie für Ihr Franchise-System bereits alle Faktoren erfüllt haben, denn sie
sind so erfolgreich, dass sie an Multiplikation denken. Jedoch ist die Säule der
Produkte / Dienstleistungen im sogenannten Franchise-Leistungs-Paket ofmals nur
1 Säule von insgesamt 7! D.h. natürlich bilden die Produkte und Dienstleistung
den zentralen Kern Ihres Franchise-Konzeptes, aber sie sind nur Teil davon und
nicht das Ganze. Darum gilt, egal ob Dienstleistungs-, oder
Waren-Franchise-System, wenn Sie mit dem was Sie derzeit tun erfolgreich sind,
werden Sie – nach Entwicklung der Franchise-spezifischen Elemente – auch im
Franchising damit erfolgreich sein.

Leser: Doch noch eine letzte Frage: Was
bedeuten unmittelbare bzw. mittelbare Bezugspflichten oder
System-Ausgestaltungspflichten beim DL-Franchising? Wenn dies in einem
Franchisevertrag nicht vorgesehen ist, muss der FG den FN dann auch nicht über
sein Widerrufsrecht belehren?

Michaela Jung: Sehr geehrter
Live-Chat-Teilnehmer! Leider haben Sie mich bei der letzten Frage auf einem
juristisch schwachen Fuß erwischt. Da ich keine Juristin bin bitte ich Sie
solche Details mit einem kompetenten (Franchise-)Rechtsanwalt zu klären. Gerne
nennen Ihnen der DFV und ÖFV kompetente Ansprechpartner. Allgemein gilt, dass
für die Gültigkeit eines Franchise-Vertrages der Franchise-Geber seinen
Franchise-Nehmer sehr wohl über dessen Widerrufsrecht informieren muss.

Leser: Welches sind die übrigen 6 Säulen neben
den Produkten/DL im Franchisepaket?

Michaela Jung: Sehr geehrter
Live-Chat-Teilnehmer! Wenn Sie als zukünftiger Franchise-Geber zu uns in die
Beratung kommen, dann entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen das Franchise-Paket für
Ihr Franchise-System. Und so unterschiedlich wie jedes Franchise-System ist, so
unterschiedlich ist auch das Franchise-Paket. Dennoch gibt es konstante Säulen
mit denen jedes Franchise-Paket aufgebaut wird: Franchise-Nehmer, Betrieb,
Marketing, Organisation, Training, Systemschutz. Und natürlich die Produkte bzw.
Dienstleistungen.

Leser: Nochmals vielen herzlichen Dank für die
Beantwortung meiner Fragen!

Michaela Jung: Sehr geehrter
Live-Chat-Teilnehmer! Ich bedanke mich für den spannenden Austausch!

Michaela Jung: Liebe
Live-Chat-Teilnehmer! Ich bedanke mich herzlich für die interessanten zwei
Stunden Chat mit Ihnen und wünsche Ihnen auf Ihrem Franchise-Weg viel Erfolg!
Ihre, Michaela Jung

Michaela Jung
Michaela Jung
SYNCON International Franchise Consultants

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