Nutzen Sie Förderprogramme für Ihr Franchise-System
Förderprogramme sind ein Mittel des Staates, um die Wirtschaft des Landes zu entwickeln und ihr Wachstum zu unterstützen. In ihren Genuss kommen unter anderem auch Unternehmen, die schon länger am Markt sind. Nicht nur High-Tech, sondern auch traditionelle bzw. „Low-Tech“ Geschäfte werden gefördert – somit kommen auch Franchise-Systeme in Frage.
Die Geschäftsidee oder das Projekt müssen in einem Businessplan überzeugend präsentiert werden. Dabei geht es hauptsächlich um den Mensch und sein Konzept. Die finanzielle Kontrolle über das Geschäft hat bei der Entscheidung einer Förderung ein starkes Gewicht. Beantragt werden Fördermittel über die Hausbank, welche eine Beurteilung bzw. Empfehlung für den Finanzierungsantrag an die Kreditanstalt für Wiederaufbau bzw. an die jeweilige Förderbank des Bundeslandes abgeben muss („Hausbankprinzip“). Achtung: erst beantragen und Bestätigung der Förderbank/Hausbank abwarten, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird!
Diese Förderprogramme eignen sich für Franchisegeber
Nun zu ausgewählten Förderprogrammen, die besonders für Franchisegeber gut passen:
a) Ein Klassiker: Unternehmerkredit der KfW (037) – universal und langfristig ausgerichtet, für Unternehmen, die schon länger als 5 Jahre am Markt sind. Pro Vorhaben gibt es bis zu 25 Millionen Euro, die für Betriebsmittel, Investitionen, Warenlager oder Übernahmen ausgereicht werden. Das Darlehen gibt es je nach Fall und Risikoklasse für Zinsen meistens zwischen 2 und 6 Prozent, wobei die Laufzeiten 2, 5, 10 und 20 Jahre betragen können. Eigenmittel sind nicht zwingend erforderlich jedoch empfohlen, weil dies es der Hausbank leichter macht, einen Kredit zu befürworten. Auf Wunsch kann die Bank zu 50 Prozent haftungsfrei gestellt werden.
Fazit: ein Förderprogramm, welches durch kräftige Beträge Wachstum, aber auch Auslandsexpansion und Finanzierung von Unternehmensübernahmen unterstützt. Es steht lange zu vergleichsweise günstigen Kondition zur Verfügung und deckt ein weites Spektrum unterschiedlicher Finanzierungszwecke ab.
b) Der KfW-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380) ist seit Juni 2018 neu aufgelegt und unterstreicht die Bedeutung des Themas für den Mittelstand. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die seit 2 Jahren am Markt sind, bis zu 50 Millionen Euro Umsatz machen und weniger als 250 Mitarbeiter haben, jedoch auch größere mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Millionen Euro Gruppenumsatz. Die förderfähigen Maßnahmen sind definiert und umfassen sowohl Investitionen als auch Betriebsmittel. Hier nur ein paar wenige Beispiele daraus:
- Aufwendungen für die Digitalisierung der Wertschöpfungskette
- Infrastruktur für Erhebung und Analyse großer Datenmengen („Big Data“)
- Initialisierungsaufwand für die Nutzung der Cloud-Technologie
- Entwicklung und Implementierung eines IT- und Datensicherheitskonzeptes
Pro Vorhaben können zwischen 25.000 und 5 Millionen Euro ausgereicht werden. Bis zum Erreichen von 5 Millionen Euro sind mehrere Vorhaben pro Jahr möglich. Die Laufzeiten können 2, 5, 7 oder 10 Jahre betragen. Auch hier gilt das Hausbankprinzip. Sie muss als „durchleitende“ Bank das Vorhaben würdigen und eine entsprechende Empfehlung an die KfW senden. Um das Thema Sicherheiten ein gutes Stück weit zu entschärfen, kann die Hausbank zu 70 Prozent haftungsfreigestellt werden.
Fazit: Eine attraktive Finanzierung für ein mittelständisches Innovations- und Digitalisierungsvorhaben darstellen. Die Ausrede „Kein Geld“ zieht jedenfalls nicht mehr so richtig.
c) Managementbeteiligungs-Gesellschaften (MBG) in den Bundesländern – sozusagen Selbsthilfegruppen der Wirtschaft – stellen Eigenkapital zu günstigen Konditionen bereit. Es handelt sich dabei um eine stille Teilhaberschaft des Investors sprich MBG und lässt volle unternehmerische Freiheit. Die Beteiligungen reichen (Beispiel Hessen) von 130.000 bis 1,5 Mill. Euro (in Ausnahmefällen bis 3 Mill.) und sollen vornehmlich das Wachstum mittelständischer Unternehmen fördern. Ein überzeugender Businessplan muss die Tragfähigkeit des Vorhabens darstellen. Laufzeiten und Renditezahlungen werden zwischen der MBG und dem Unternehmen frei vereinbart, wobei die Renditeerwartungen generell unter Marktniveau liegen.
Fazit: Eine relativ zügige Möglichkeit an vergleichsweise günstiges und stilles Eigenkapital zu kommen. Sollte bei der Einwerbung von Eigenmitteln unbedingt in Betracht gezogen werden.
Fragen und Antworten zur Haftung
a) Das Thema der Sicherheiten bzw. der Haftung kann durch eine Haftungsfreistellung der Hausbank (siehe Punkte 2a und 2b) bis zu einem gewissen Grade entschärft werden.
b) Klassische Sicherheiten sind Immobilien wie Wohnungs-, Haus- und Grundstücksbesitz. Autos, Lastkraftwagen oder ähnliche Geräte, Bausparverträge, (Lebens-)Versicherungen, Warenkreditversicherungen und ähnliches sind hier auch zu erwähnen. Anlagevermögen wie z.B. Maschinen, Serverfarmen, Fertigungs- oder Verwaltungsgebäude oder gar Markenwerte (als Eigenkapitalbestandteil!) sowie Lagervorräte und Wertpapiere kämen ebenfalls in Frage.
c) Obwohl „-bank“ im Namen, gibt die Bürgschaftsbank kein Geld, sondern eine Garantie. Die Idee: kein vernünftiges Geschäftsmodell oder -idee soll nur deswegen mit dem Antrag auf Finanzierung scheitern, weil zu wenig Eigenmittel oder nicht genügend Sicherheiten angeboten werden. Die Bürgschaftsbank übernimmt nach Prüfung eines jeden Falles – also oft, aber nicht immer – die Garantie für einen großen Teil des Darlehensrisikos. Das macht die Entscheidung der Geschäftsbank, einen Kredit zu geben, schon mal leichter. Achtung: die Bürgschaftsbank (und auch die Haftungsfreistellung der Banken) springt nicht automatisch ein, um notleidende Kredite zu bedienen. Sie ist als Ausfallbürgschaft konzipiert und kommt erst dann zum Tragen, wenn beim Kreditnehmer, der den Kapitaldienst nicht mehr leisten kann, nach genauer Prüfung wirklich „nichts mehr zu holen“ ist.
d) Leasing in der Mietvariante („Operatives Leasing“) oder auch der sehr ähnliche (aber nicht völlig gleiche) Mietkauf sind weitere Alternativen. Sie schonen die Liquidität; etwaige Kreditlinien und eine gesamte Finanzierung des Kaufpreises und der damit verbundenen Sicherheiten ist nicht notwendig. Diese Alternative betrifft allerdings praktisch ausschließlich Investitionen in materielles Anlagevermögen.
Tipps für die nächsten Schritte
a) Erstellen Sie für Ihr Vorhaben eine integrierte Finanzplanung mit einer Ertrags-, Liquiditäts- und Bilanzplanung über die nächsten 12 Monate sowie die darauf folgenden 2 bis 4 Jahre. Legen Sie dabei realistische Annahmen zugrunde. Im Zuge dieser Planung ermitteln Sie auch den Kapitalbedarf, welcher aus Ihrem Vorhaben resultiert. Zeichnen gleichzeitig die Vorteile dieser Maßnahme in den betroffenen Bereichen (Markt/Kunde, Einkauf, interne Prozesse, IT, etc.) deutlich auf – insbesondere wie Sie zu Ihrem Geschäftserfolg beitragen.
b) Diskutieren Sie dann mit Ihrer Bank Ihr Vorhaben und sprechen Sie auch das Thema Fördermittel ausdrücklich an. Verweisen Sie ggf. auf ein bestimmtes Förderprogramm (z.B. eines der hier vorgestellten), bleiben jedoch auch gegenüber den Vorschlägen der Bank aufgeschlossen.
c) Beschaffen Sie sich einen Überblick über vorhandene wie auch realistisch-mögliche d.h. denkbare Sicherheiten für eine Finanzierung von extern. (Orientierung: Punkt 3c) Erörtern Sie auch dieses Thema im Gespräch mit Ihrer Bank. Sprechen Sie an dieser Stelle ggf. auch die Themen Haftungsfreistellung und Bürgschaftsbank an. Falls Sie weitere Informationen oder auch Unterstützung beim Thema staatliche Förderprogramme und Haftungskomponenten benötigen, dann können Sie mich gerne über meine Kontaktdaten ansprechen!